Über mich

1995 gründete ich eine eigene Rechtsanwaltskanzlei, nach vorheriger Angestelltentätigkeit als Rechtsanwältin.

Seit Juli 2012 bin ich als ausgebildete Mediatorin tätig. Am 26.08.2013 erfolgte die staatliche Anerkennung als Gütestelle durch das niedersächsische Justizministerium.

In zahlreichen Gesprächen mit meinen Mediaten konnten wir die unterschiedlichen Lebenssituationen analysieren und gemeinsam nach individuellen Lösungen suchen.

Dabei war es mir stets wichtig, eine angenehme und sehr vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre zu schaffen.

Meine Tätigkeit als Rechtsanwältin spielte bei der Lösungsfindung eine untergeordnete Rolle, allerdings war diese in bestimmten Situationen hilfreich.

Für mich steht der Mensch als Individuum im Mittelpunkt.

Rechtsanwältin und Mediatorin Ursula Albrecht

Gütestelle

Güteverfahren statt Gerichtsverfahren

Ein Gerichtsverfahren kann teuer sein, dauert meist mehrere Monate/Jahre und lässt vielfach am Ende eine Partei im schlechten Licht dastehen. Doch ein Gerichtsverfahren muss nicht unbedingt stattfinden. Schnell und ohne die Entscheidung eines Fremden können Sie Streitigkeiten bei der Mediatorin Ursula Albrecht aus Hannover, einer anerkannten Gütestelle in einem sogenannten Güteverfahren lösen.

Was ist eine Gütestelle?

Eine staatlich anerkannte Gütestelle ist ein Organ der Rechtspflege zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten – das klingt kompliziert, heißt zusammengefasst aber nur, dass bei einer Gütestelle die streitenden Parteien eine Lösung finden und den Konflikt endgültig urteilsähnlich beenden können. Dieses Verfahren nennt man Güteverfahren.

Die Vorteile eines Güteverfahrens

Ein Güteverfahren gibt Ihnen die Chance, ein dem Urteil gleichwertiges Dokument Ihrer Entscheidung zu erhalten, ohne tatsächlich sich dem Stress eines Gerichtsverfahrens aussetzen zu müssen. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren haben Sie in einem Güteverfahren sowohl die Dauer und damit die Kosten als auch die Entscheidung selbst in der Hand. Die Vereinbarungen beruhen auf Gegenseitigkeit. Die Vereinbarung kann vom Gericht vollstreckbar gemacht werden. So haben die streitenden Parteien eine faire Lösung des Problems gefunden und haben ohne die Entscheidung eines Fremden den Konflikt beendet. 

Ich stehe Ihnen zur Seite, sowohl bei bevorstehenden als auch bei bereits laufenden Gerichtsverhandlungen.

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